4. Hausübung

Was unterscheidet die historische Schreib- und Lesekompetenz von der eines anderen Geisteswissenschafters? d.h. der Artikel enthält aus meiner Sicht zu viele allgemeine Positionen (nach dem "ist ja eh klar"-Motto), die im Wesentlichen für alle (Geistes-)Wissenschaften gelten und geht meiner Meinung nach zu wenig auf spezielle historische Thematiken oder Praktiken ein - so wird z.B. der Umgang mit aktuellen Schweizer Gesetzesblättern als Beispiel für historische Arbeit genannt...

Stichwort Archivierung, Vorläufigkeit von Einträgen, regelmäßige Änderung von Internetseiten (durch Aktualisierung, Einstellen etc.): Wie kann die Seriosität bzw. Nachhaltigkeit von Internet Quellen bei der Verwendung für wissenschaftliche Artikel und Arbeiten gesteigert werden – derzeit kann man jede beliebige Aussage mit einer Internetquelle untermauern, ohne dass diese nach einem gewissen Zeitraum (z.B. 5 Jahre später) überprüft oder nachvollzogen werden kann.
Josef Koestlbauer - 3. Dez, 18:17

In zusammenhang mit Ihrer zweiten Frage weise ich auf die archive.org und die waybackmachine hin (siehe http://www.archive.org/). Damit ist es durchaus möglich auch mittlerweile verschwundene Seiten aufzurufen. Allerdings löst das die grundsätzlichen Probleme der Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit noch nicht.

gego - 4. Dez, 10:23

In Ergänzung möchte ich auf die Möglichkeiten der Archivierung sowohl auf der lokalen Festplatte z.B. mittels Zotero (Firefox-Plugin) oder auch über das Internet für andere nachvollziehbar z.B. via WebCite hinweisen.

Darüber hinaus gibt es bereits nationale Projekte, die Seiten der jeweiligen landesdomain archivieren (Library of Congress, ÖNB, Französische Natiionalbibliothek).
janhodel - 11. Dez, 23:16

kurze antworten

gerade die gesetzesblätter zeigen, was spezifisch historisch ist: es sind nämlich nicht aktuelle, sondern archivierte gesetzesblätter (seit 1848) - eine klassische historische quelle, die quellenkritisch betrachtet werden muss. dazu gehört in diesem fall das ermitteln des erstellungs- und des digitalisierungskontexts und die frage der zugänglichkeit. ok, in vielen fällen nicht eine frage, die sich ausschliesslich der geschichtswissenschaften stellt - aber sie stellt sich den geschichtswissenschaften im umgang mit digitalen medien, darum ist sie zu berücksichtigen.

was ihre zweite frage betrifft: nein, ich bin nicht der meinung, dass sie jede aussage mit einer internetquelle (eher schon internet-nachweis, wenn wir einen geschichtswissenschaftlichen quellenbegriff verwenden wollen) belegen können. ich denke eher, dass dies nur im ausnahmsfall zu empfehlen ist. und wenn sie (berechtigterweise), zweifel an der nachhaltigkeit des zitierten dokuments haben (was ich abhängig machen würde davon, ob das dokument auf einem server einer öffentlich-rechtlichen institution liegt, die in 5 jahren vermutlich noch existiert - aber auch dann kann das dokument verschoben werden und nicht mehr auffindbar sein), und sie nicht darauf verzichten können oder wollen, dann würde ich es komplett ausdrucken und im anhang platzieren.

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Josef Koestlbauer - 20. Nov, 13:27

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